Die Bussgeldabzocke – kleine Anfrage im Bundestag

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Die Hinweise, dass sich der Staat bzw. die Länder an den Bussgeldern, die er uns wegen Verkehrsdelikten abknöpft, auf ungenauen Messdaten beruht und er sich dadurch ausschliesslich bereichert, erhärten sich immer mehr. Die Strasse als Bewirtschaftungssystem mit Millioneneinnahmen (in 2008: über 180 Millionen) unter dem Deckmantel der Sicherheit mit der Exekutive als Eintreiber zusätzlicher (Staats)Einnahmen.
Allein Baden-Württemberg nahm 19 649 000 Euro bei 318 000 Delikten ein (ausschl. Geschwindigkeitsübertretungen ab 40 Euro im Jahr 2008). Quelle Statistisches Bundesamt
Im Jahr 2009 wurde der Bussgeldkatalog weiter verschärft, was voraussichtlich zu noch höheren Einnahmen führen wird.

Dies ist auch Gegenstand der kleinen Anfrage der FdP von heute im Bundestag link und wir erwarten gespannt das Ergebnis.

Die Studie, auf die sich die Anfrage bezieht ist von der VUT (Verkehr-Unfall-Technik- Sachverständigengesellschaft mbH) im Frühjahr 2009:
Ohne Mängel waren lediglich 14,98 % der untersuchten Fälle. In mehr als 80 % entdeckten die Sachverständigen der VUT Fehler – technische oder formale, mehr oder minder schwerwiegende. Die Bandbreite reicht von unvollständigen Verfahrensakten über unkorrekten Messgeräteaufbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen. In 5 % der Fälle waren die Mängel so gravierend, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen. Denn die Messergebnisse waren nachweislich falsch bzw. waren „geblitzten“ Autofahrern falsche Messwerte zugeordnet worden. „Um betroffene Autofahrer überhaupt in die Lage zu versetzen, im Bußgeldverfahren die dem Vorwurf zugrunde liegende Messung zu prüfen, ist im nächsten Schritt unerlässlich, dass die Messakten entsprechend vollständig sind und Beweismittel vorgelegt werden, die plausibel sind“, erläutert AvD-Juristin Lamberty. „Solange dies – was die Untersuchung und die vorgelegten Zahlen der der VUT GmbH belegen – jedoch nicht gewährleistet ist und nichts desto trotz in den entsprechenden Verfahren Bußgeldbescheide erlassen werden, wird der Betroffene aufgrund einer nicht zu 100 % geklärten Beweislage bestraft.“ Das führt in der Konsequenz letztlich zu einer Umkehr der Beweislast.

Hier noch ein Tipp für alle die wissen wollen, wo in Ihrer Stadt die Blitzer stehen, auf dieser Website gibt es ein Radarfallensuchformular und Software für Navi-Blitzerwarnungen:

http://www.scdb.info/de/software-suche/

Und für mobile Geräte schaut man nach unter

http://www.meinantenne1.de/news/traffic/aktuell/

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Über MissyD

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